Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die betriebliche Krankenversicherung ist mehr als nur eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für die Gesundheitsprävention und Therapie seiner Mitarbeiter abschließt. Fehltage und Krankheitskosten werden reduziert, die Zufriedenheit und die emotionale Bindung der Mitarbeiter steigt. Der Arbeitnehmer profitiert von einem Versicherungsschutz auf Privatpatientenniveau und der Arbeitgeber von langfristig sinkenden Krankheitskosten, sowie motivierten Mitarbeitern. Außerdem ist, mit dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Erhalt und die Bindung von Fachkräften und Talenten ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.

Die betriebliche Krankenversicherung wirkt zielgerichtet und bietet eine innovative Maßnahme, um eine immer wieder erlebbare Sozialleistung und Differenzierung gegenüber den Wettbewerbern zu schaffen. Sie ergänzt das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), in dem sie die private Gesundheitsprävention der Arbeitnehmer über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse finanziert und Therapie sicherstellt. Eine bKV, die wesentlich zur Gesundheitsprävention des einzelnen Mitarbeiters und somit zur Gesunderhaltung des Unternehmens beiträgt, ist als Ergänzung zum BGM also unerlässlich.

Als Mitarbeiter-Benefit wirkt die betriebliche Krankenversicherung ganz anders als alle gängigen Lohnnebenleistungen. Mitarbeiter erkennen schnell: Es geht hier um mich persönlich. Das Stichwort dahinter lautet Wertschätzung und diese kann man am besten durch den Wert ausdrücken, der uns Menschen am wichtigsten ist – die eigene Gesundheit. Die Gesundheit des Mitarbeiters geht natürlich in erster Linie den Mitarbeiter selbst etwas an. Auf der anderen Seite hat jeder Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Gesundheit seiner Mitarbeiter, da diese eine Ressource darstellt, auf die kein Unternehmen verzichten kann.

Der wiederkehrende und direkt spürbare emotionale Mehrwert verleiht der betrieblichen Krankenversicherung somit einen deutlich höheren Wirkungsgrad, als alle anderen Mitarbeiter-Benefits.

Die private Krankenvollversicherung

Die private Krankenversicherung bietet ein Leistungsspektrum, das – je nach Tarif – oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.
Erstes wichtiges Plus: die in vielen Fällen bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung (je nach Tarifwahl) und i.d.R. Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung.
Die Höhe des Beitrags wird in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflußt. Für viele – insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener – ist der private Gesundheitsschutz oft sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Bereits jeder zehnte Deutsche besitzt daher auch schon eine private Krankenversicherung.

Die private Krankenzusatzversicherung

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen – egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse. Man bleibt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und schließt zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die die Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.
Wie in der privaten Vollversicherung kann man die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an die persönlichen Bedürfnisse anpassen. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung – mit sogenannten stationären Tarifen können  beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichert werden.
Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.
Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause.